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Benutzen Privatleute beim Verkauf von Sachen (z.B. Gebrauchtwagen) im beiderseitigen Einverständnis vorgefertigte Vertragsformulare von Dritten, so sind die gesetzlichen Regelungen zur AGB-Kontrolle auf diese Verträge nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 67/09). In den Verträgen können umfassende Gewährleistungsausschlüsse vereinbart werden, die gegen die gesetzlichen Regelungen zur AGB-Kontrolle verstoßen.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/kaufvertrag-unter-privatleuten-und-agb-kontrolle_486/