Mutterschutz: Voller Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbots
Das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts befasst sich mit einem Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Kontext eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfristen. Es wurde entschieden, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung der Klägerin in voller Höhe gerechtfertigt ist. Dies begründet sich darauf, dass durch Beschäftigungsverbote bedingte Arbeitsausfälle nicht nachteilig auf den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmerin wirken dürfen. Der Fall zeigt auf, dass Urlaubsansprüche auch während eines Beschäftigungsverbots entstehen und nicht durch das Beschäftigungsverbot erlöschen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Eine Zahnärztin klagt auf Urlaubsabgeltung für die Zeit ihres Beschäftigungsverbots wegen Schwangerschaft und Mutterschutz.
Trotz Beschäftigungsverboten bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und führt zu einem Abgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das Gericht bestätigt, dass Beschäftigungsverbote die Entstehung von Urlaubsansprüchen nicht beeinträchtigen.
Die Klägerin hat Anspruch auf Abgeltung für nicht genommenen Urlaub aus den Jahren 2017 bis 2020.
Der Beklagte argumentiert erfolglos gegen die Anspruchsentstehung und die Nichtverjährung des Anspruchs.
§ 24 MuSchG und § 7 Abs. 4 BUrlG bilden die rechtliche Grundlage für den zugesprochenen Anspruch.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen; die Revision wird nicht zugelassen.
Die Entscheidung betont die Wichtigkeit des Urlaubsanspruchs als Teil des Mutterschutzrechts.
Urlaubsschutz in der Schwangerschaft
Das Thema Urlaubsansprüche beschäftigt viele werdende Mütter. Denn grundsätzlich haben sie einen Anspruch auf Urlaub. Dieser Anspruch kann aber durch ein Beschäftigungsverbot eingeschränkt werden. Doch wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf den Urlaubsanspruch aus? Wie kann der Urlaub nach der Geburt genommen werden? Und gibt es finanzielle Ausgleichsansprüche? Diese und weitere Fragen beantwortet die folgende Ausführungen.
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