Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Sondervergütung – gerechtfertigte Differenzierung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Gleichbehandlung im Arbeitsrecht: Landesarbeitsgericht Köln widerspricht Sondervergütung für Springer

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied im Fall Az.: 4 Sa 638/22, dass die Berufung eines Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln zurückgewiesen wird. Der Kläger, als „Instruktor/Springer“ tätig, forderte eine Sondervergütung, die anderen Instruktoren auf Basis eines Umsatzbeteiligungssystems gewährt wurde. Das Gericht urteilte, dass die Ungleichbehandlung des Klägers sachlich gerechtfertigt sei, da er aufgrund seiner variablen Einsatzorte nicht in derselben Weise wie fest zugeordnete Instruktoren zur Umsatzsteigerung eines bestimmten Studios beitragen konnte. Zudem erhielt der Kläger eine überdurchschnittliche Grundvergütung, die eine pauschalisierte Sondervergütung darstellte und somit einen Ausgleich bot.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 638/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Kläger, als Springer tätig, forderte eine Sondervergütung ähnlich anderen Instruktoren.
Das Gericht sah die Nichtgewährung der Sondervergütung als sachlich gerechtfertigt an.
Der Kläger konnte nicht in gleichem Maße wie Stammkräfte zur Umsatzsteigerung beitragen.
Eine überdurchschnittliche Grundvergütung galt als pauschalisierte Sondervergütung.
Die Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen; die Revision nicht zugelassen.


Arbeitsrecht: Sondervergütungen und die Bedeutung der Gleichbehandlung
Im modernen Arbeitsrecht spielt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine entscheidende Rolle bei der Gewährung von Sondervergütungen. Während der Grundsatz verlangt, alle Arbeitnehmer unter gleichen Bedingungen gleich zu behandeln, ist es für Arbeitgeber zulässig, eine Differenzierung vorzunehmen, wenn diese sachlich begründet ist. Diese begründete Differenzierung kann auf verschiedenen Faktoren basieren, wie beispielsweise unterschiedliche Arbeitsbedingungen oder Leistungen der Mitarbeiter.

Nichtsdestotrotz ist es für Arbeitgeber wichtig sicherzustellen, dass die Kriterien für eine derartige Differenzierung transparent und gerechtfertigt sind und nicht missbräuchlich oder willkürlich angewandt werden. Auch müssen sie darauf achten, dass ihre Richtlinien zur Sondervergütung der speziellen Schutzgesetzgebung zum Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen. Diese beinhaltet beispielsweise den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv