Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens rechtmäßig?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

OVG Lüneburg
Az: 12 ME 54/14
Beschluss vom 07.05.2014

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover – 5. Kammer (Einzelrichterin) – vom 25. Februar 2014 (Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes) teilweise geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 3. Januar 2014 wird angeordnet, soweit ihm die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B, BE, C1E, CE, L und T entzogen worden ist; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, der Antragsteller zu 1/3.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-EUR festgesetzt.
Gründe
Der Antragsteller begehrt die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die mit der Anordnung des Sofortvollzuges versehene Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, AM, L und T durch die Antragsgegnerin.
Nachdem die Antragsgegnerin von Verurteilungen des Antragstellers wegen Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung im Jahr 2003 sowie Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Nötigung im Jahr 2009 erfahren hatte, forderte sie die Strafakten an. In dieser befanden sich psychiatrische Gutachten aus den Jahren 2004, 2009 und 2010. Danach wurde beim Antragsteller u. a. eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Der Facharzt für Psychiatrie D. teilte unter dem 30. Oktober 2010 mit, dass die begonnene und in den letzten Monaten fortgeführte medikamentöse Therapie zu einer deutlichen psychischen Stabilisierung beim Antragsteller geführt habe. Die langfristige Prognose sei gegenwärtig ungewiss.
Wegen aufgrund der Gutachten bestehender Bedenken an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller unter dem 22. August 2013 zur Beibringung des Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung auf.
Die Gutachter sollten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
 „Kann der Untersuchte die besonder[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv