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Gebrauchtwagenhändlerhaftung bei vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung

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Händler muss für verschwiegene Importgeschichte zahlen
Das Landgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 16.05.2023, Az.: 3 U 151/23, entschieden, dass einem Kläger Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung durch einen Gebrauchtwagenhändler zusteht. Der Kläger erwarb ein Fahrzeug, ohne über dessen komplexe Importgeschichte und die abweichenden Eigentumsverhältnisse aufgeklärt worden zu sein. Das Gericht sah darin eine Pflichtverletzung des Händlers und sprach dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 24.138,16 € zu, der unter Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen berechnet wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 151/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein Gebrauchtwagenhändler wurde zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, weil er den Käufer nicht über die Importgeschichte und die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs aufgeklärt hatte.
Der Kläger hatte ein Fahrzeug erworben, das zuvor in den USA beschädigt, in Litauen repariert und dann nach Deutschland importiert wurde.
Das Gericht stellte fest, dass der Händler als Vermittler aufgetreten war, jedoch eine vorvertragliche Aufklärungspflicht bestand.
Die Schadensersatzsumme beinhaltet den Kaufpreis und Reparaturkosten, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Das Gericht wies darauf hin, dass die fehlende Aufklärung über die Eigentumsverhältnisse und die Importgeschichte des Fahrzeugs entscheidend für den Kaufentschluss des Klägers war.
Die Verjährungsfrist für den Anspruch war zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen.
Die Beklagte wurde auch zur Übernahme der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers verpflichtet.
Eine Feststellung, dass die Ansprüche aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung resultieren, wurde abgelehnt.


Aufklärungsverpflichtung des Gebrauchtwagenhändlers
Im Vorfeld eines Kaufvertrages besteht für den Gebrauchtwagenhändler eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. Dies beinhaltet die Offenlegung sämtlicher relevanter Informationen zum Fahrzeug, insbesondere zu dessen Unfallhistorie, zu Vorbesitzern und zu eventuellen Mängeln. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen des Käufers führen. Denn der Käufer muss in die Lage versetzt werden, eine […]


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