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Verkehrsunfall – Kostenersatz für Reparaturdauer-Bescheinigung

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Verkehrsunfall und Kostenersatz: Ein tiefgehender Blick auf den Fall der Reparaturdauer-Bescheinigung
In einer komplexen Auseinandersetzung um den Kostenersatz für eine Reparaturdauer-Bescheinigung im Zuge eines Verkehrsunfalls, hat das Amtsgericht Delmenhorst eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Im Kern des Konflikts stand die Frage, ob der Kläger, der von einem Verkehrsunfall betroffen war, berechtigt war, den Ersatz der Kosten für eine Reparaturdauer-Bescheinigung von der Versicherung des Unfallverursachers zu verlangen. Das Gericht musste sorgfältig prüfen, ob diese spezifische Ausgabe direkt auf den Verkehrsunfall zurückzuführen war und ob die Versicherung verpflichtet war, dafür aufzukommen.

Direkt zum Urteil Az: 48 C 8375/20 (XVI) springen.

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Kostenaufteilung und Abweisung der Forderung
Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wird.Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei der Kläger 20% und die Beklagte 80% tragen musste. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der Analyse, ob die Kosten für die Reparaturdauer-Bescheinigung als direkte Folge des Verkehrsunfalls angesehen werden konnten.
Kern des Konflikts: Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten
Im Zentrum des Falles stand die Forderung des Klägers, die Kosten für die Reparaturdauer-Bescheinigung von 71,40 € zu ersetzen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten hatte. Obwohl die Beklagte unstreitig für die Schäden, die durch den Verkehrsunfall ihres Versicherten verursacht wurden, aufkommen musste, entschied das Gericht, dass dies bei den genannten Kosten nicht der Fall war.
Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfallschaden
Der Kläger hatte den Schaden aufgrund eines Gutachtens fiktiv gegenüber der Beklagten abgerechnet. Das Gericht wies darauf hin, dass es nicht nachgewiesen war, dass der Kläger von der Beklagten zum Ersatz des Nutzungsausfallschadens aufgefordert worden war, bevor die Bescheinigung über die Reparaturdauer in Auftrag gegeben wurde. Es wurde angemerkt, dass eine solche Bescheinigung nur dann notwendig ist, wenn die Versicherung die Zahlung eines Nutzungsausfallschadens von einer solchen Bestätigung abhängig macht.
Klageerweiterung und Kostenerkenntnis
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass der Kläger die Klage um eine Schadensersatzposition in Höhe von 285,60 € erweitert hatte. Daraufhin erklärten beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für […]


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