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Eine Modernisierungsankündigung eines Vermieters ist wirksam, wenn sie dem Mieter aufgrund der mitgeteilten Informationen eine zureichende Kenntnis darüber vermittelt, in welcher Weise die Wohnung durch die Modernisierung verändert wird und wie sich die Modernisierung auf den zukünftigen Mietgebrauch und die zu zahlende Miete auswirkt (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az: VIII ZR 242/10).[…]