Fahrlässige Missachtung des Gebots: 240 Euro Strafe und Fahrverbot für Rentner auf der BAB6
Verkehrsregeln sind da, um Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Doch leider werden sie nicht immer eingehalten. Insbesondere das Gebot, Einsatzfahrzeugen sofort freie Bahn zu schaffen, stellt eine wichtige Vorschrift dar, die aus Gründen der Verkehrssicherheit und Hilfeleistung unbedingt befolgt werden muss. Wird dieses Gebot fahrlässig missachtet, kann dies empfindliche Konsequenzen wie Bußgelder und Fahrverbote nach sich ziehen. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall dargestellt, in dem ein Autofahrer aufgrund einer solchen Ordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen wurde.
[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 OWi 4211 Js 9376/23 >>>]
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 240 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt, weil er fahrlässig das Gebot missachtete, einem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen.
Er hatte auf der Autobahn als Führer eines PKW zunächst nicht reagiert, als sich ein Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene näherte.
Erst nachdem der Polizeiwagen zusätzlich die Lichthupe und Hupe betätigte, wechselte der Betroffene auf die rechte Spur.
Als Verkehrsteilnehmer hätte er bei gehöriger Aufmerksamkeit die Signale des Einsatzfahrzeugs früher wahrnehmen müssen.
Ablenkung durch Unterhaltung und Radio minderten seine Aufmerksamkeit unzulässigerweise.
Das Gericht sah keine Gründe, vom Regelsatz der Geldbuße oder der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots abzuweichen.
Die Begründung des persönlichen Umfelds reichte nicht aus, um auf das Fahrverbot zu verzichten.
➜ Der Fall im Detail
Vorfälle auf der BAB6 und rechtliche Bewertung
Am 12. Februar 2023 ereignete sich auf der Bundesautobahn 6 ein Vorfall, der die Grundlage für das hier beschriebene Gerichtsurteil bildet. (Symbolfoto: Filmbildfabrik /Shutterstock.com)
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