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Schadensersatzansprüche nach Unfall in einer Waschstraße

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Waschstraßen-Unfall: Klägerin erhält Schadensersatz von 4.089,89 €
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zugunsten der Klägerin auf Schadensersatz nach einem Unfall in einer Waschstraße. Die Klägerin erhält 4.089,89 € für die Reparaturkosten und zusätzliche Beträge für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sowie Zinsen. Das Gericht stellte fest, dass der Unfall durch das Aufschieben des klägerischen Fahrzeugs auf das der Beklagten in der Waschstraße verursacht wurde, wobei ein Mitverschulden des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs ausgeschlossen wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 6661/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Schadensersatzanspruch der Klägerin wurde größtenteils anerkannt.
Die Beklagte zahlt 4.089,89 € für Reparaturkosten und zusätzliche Beträge für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sowie Zinsen.
Kein Mitverschulden des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs festgestellt.
Unfall verursacht durch Aufschieben des klägerischen Fahrzeugs auf das der Beklagten in der Waschstraße.
Sachverständigengutachten bestätigt die Höhe der Reparaturkosten und Wertminderung.
Gefährdungshaftung des Kfz-Halters und dessen Haftpflichtversicherers bestätigt.
Klage im Übrigen abgewiesen und Kostenverteilung entsprechend der teilweisen Klageabweisung festgelegt.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung.

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Unfall in der Waschanlage: Schadensersatzansprüche und rechtliche Herausforderungen
(Symbolfoto: Bordovski Yauheni /Shutterstock.com)

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