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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall eines überholenden Pkw mit aus abgestellten Lkw aussteigenden Fahrer

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LG Fulda – Az.: 3 O 64/19 – Urteil vom 12.11.2019

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger macht gegenüber den beiden Beklagten als Gesamtschuldner einen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aus einem Verkehrsunfall geltend.

Der Verkehrsunfall ereignete sich am 5.11.2016 gegen 10:30 Uhr in Z innerorts in der G-Straße in einer dort befindlichen Baustelle. Aufgrund von Bauarbeiten war die Kreuzung von der G-Straße in Richtung B-Straße nur einspurig befahrbar und mit einer Ampelanlage geregelt.

Die Beklagte zu 1 fuhr zum Unfallzeitpunkt einen PKW mit dem amtlichen Kennzeichen …., welches bei der Beklagten zu 2 zum Unfallzeitpunkt haftpflichtversichert war. An diesen PKW war ein Pferdeanhänger angehängt, der aufgrund seiner Breite für zwei Pferde über die Fahrzeugbreite des Pkws hinausragte.

Der Kläger war Fahrzeugführer des LKWs mit dem amtlichen Kennzeichen ….

Der Kläger belieferte die Baustelle in Z am 5.11.2016 bereits zum dritten Mal mit seinem Sattelzug mit Asphalt. Als er von A kommend auf die Ampel zufuhr, schaltete sie in diesem Moment auf Rot. Da die Bauarbeiter auf der Baustelle ihm Zeichen gaben, er soll die Plane am Auflieger schon öffnen, schaltete der Kläger die Warnblinkanlage ein und postierte seinen Sattelzug so weit rechts vor der Ampelanlage wie möglich, damit der nachfolgende Verkehr, falls die Ampel auf Grün schalten sollte, nicht behindert wird.

Der Kläger stieg daraufhin auf die Leiter zur Arbeitsplattform hinter der Fahrerkabine hinauf und rollte weisungsgemäß die Plane des Aufliegers seitlich beiseite.

Im Nachgang kam es sodann zu dem streitgegenständlichen Unfall, dessen genauer Verlauf streitig ist.

Hierbei zog sich der Kläger erhebliche Verletzungen zu. Unter anderem wurden an Unfallfolgen geltend gemacht:

Es war ein stationärer Aufenthalt im Klinikum … von 5.11.2016 bis 8.11.2016 erforderlich.

Diagnostiziert wurden dabei zunächst eine Humerusschaftfraktur links, eine distale Fibulafraktur, eine Typ Weber A Fraktur rechts, eine Schürfwunde am linken Außenknöchel.

Eine spätere Diagnose im Rahmen der Nachuntersuchung in der G Klinik in … ergaben eine Fraktur des Humerusschaftes, eine Schürfwunde Knöchelregion und Fuß, ein Weichteilschaden 2. Grades bei geschlossener Fraktur, eine Fraktur des Außenknöchels Typ Weber A; ein Weicht[…]


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