Zusatzkaution bei Hundehaltung im Wohnungsmietvertrag: Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht wies die Klage der Mieter, die eine Rückzahlung einer zweckgebundenen Kaution für die Haltung eines Hundes forderten, ab. Die Vereinbarung einer solchen Sonderkaution war rechtmäßig, um mögliche Beschädigungen des hochwertigen Parkettfußbodens abzudecken. Die Entscheidung unterstreicht, dass Vermieter zusätzliche Sicherheiten für besondere Risiken verlangen dürfen, die über die übliche Mietsicherheit hinausgehen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Klage durch das Gericht.
Anerkennung der zweckgebundenen Kaution als rechtmäßig zur Deckung potenzieller Schäden durch Hundehaltung.
Bestätigung, dass die Vereinbarung der Sonderkaution nicht gegen § 551 BGB verstößt.
Kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution ohne Nachweis der Unrechtmäßigkeit.
Hervorhebung, dass die Zustimmung zur Hundehaltung ein besonderes Schadensrisiko für die Wohnung darstellt.
Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Entscheidung betont die Eigenverantwortung von Mietern bei der Zustimmung zu zusätzlichen Sicherheitsleistungen.
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Hundehaltung in Mietwohnungen: Zusatzkaution und rechtliche Rahmenbedingungen
(Symbolfoto: Ell_lial6 /Shutterstock.com)
Die Hundehaltung in Mietwohnungen ist ein häufig diskutiertes Thema, insbesondere wenn es um die Frage einer zusätzlichen Kaution geht. Grundsätzlich ist die Hundehaltung in Deutschland erlaubt, solange keine ausdrückliche Verbotsklausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Einige Vermieter verlangen jedoch eine Zusatzkaution, um mögliche Schäden durch den Hund abzudecken. Laut Gesetz darf die Gesamt[…]