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Bewertung einer unfallbedingten Schädigung der Finger der Greifhand in Unfallversicherung

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Sozialgericht Gelsenkirchen lehnt Verletztenrente nach Arbeitsunfall ab
Das Urteil des SG Gelsenkirchen Az.: S 13 U 188/13 vom 26.11.2014 befasst sich mit der Klage eines Müllwerkers, der nach einem Arbeitsunfall, bei dem er sich die Finger geklemmt hatte, auf Gewährung einer Verletztenrente pochte. Die Klage wurde abgewiesen, da das Gericht zu dem Schluss kam, dass die Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht in rentenberechtigendem Umfang gemindert sei. Es wurde festgestellt, dass nur eine endgradige Bewegungsstörung der betroffenen Finger vorliege, welche keine MdE von mindestens 20% begründe.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: S 13 U 188/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Arbeitsunfall: Der Kläger erlitt einen Arbeitsunfall, bei dem er sich die Finger klemmte.
Unfallfolgen: Diagnostiziert wurden eine Nagelkranzfraktur und eine Bewegungseinschränkung, jedoch keine rentenberechtigende MdE.
Gutachten und medizinische Bewertung: Mehrere Gutachten bestätigten die Unfallfolgen, ein CRPS (chronisch regionales Schmerzsyndrom) konnte nicht festgestellt werden.
Bewegungseinschränkung: Die Bewegungseinschränkung der Finger wurde anerkannt, führte aber nicht zu einer rentenberechtigenden MdE.
MdE unter 10%: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde auf unter 10% geschätzt.
Kein Anspruch auf Verletztenrente: Das Gericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Verletztenrente hat.
Beweislast: Der Kläger konnte nicht überzeugend darlegen, dass eine höhere MdE gerechtfertigt wäre.
Klage abgewiesen: Aufgrund der festgestellten Fakten wurde die Klage abgewiesen.

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Die Bedeutung der Gliedertaxe bei unfallbedingten Schädigungen der Finger
(Symbolfoto: Tero Vesalainen /Shutterstock.com)

Die Gliedertaxe spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung von unfallbedingten Schädigungen der Finger in der Unfallversich[…]


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