Radfahrer-Unfall: OLG Frankfurt verurteilt Beklagten zu Schadensersatz und Schmerzensgeld
In einem Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 13 U 122/13) vom 01.12.2014 wurde der Beklagte in einem Fall, in dem er als Radfahrer einen Unfall mit einer anderen Radfahrerin verursacht hatte, zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte durch abruptes Abbiegen ohne Ankündigung den Unfall verursachte und ihm somit ein alleiniges Verschulden zukommt. Die Berufung des Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 13 U 122/13 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Alleiniges Verschulden des Beklagten an dem Unfall zwischen zwei Radfahrern.
Der Beklagte hat unangekündigt abgebogen und damit gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.
Das Gericht wies die Berufung des Beklagten zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
Der Klägerin wurde Schadensersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 18.968,40 € zugesprochen.
Kein Mitverschulden der Klägerin am Unfall.
Beweiswürdigung des Gerichts stützt sich auf Zeugenaussagen und sachgerechte Beurteilung.
Keine zu hohen Anforderungen an Nachweis des Verdienstausfalls bei Selbstständigen.
Schmerzensgeldbemessung erfolgt auf Grundlage vergleichbarer Fälle und Gesamtbetrachtung der Verletzungsfolgen.
[toc]
(Symbolfoto: frantic00 /Shutterstock.com)Haftungsfragen bei Kollisionen zwischen Radfahrern: Wenn ein abbiegender Radfahrer mit einem überholenden Radfahrer zusammenstößt, kann die Haftungsverteilung komplex sein. Die Rückschaupflicht und die Einhaltung der Verkehrsregeln spielen dabei eine entscheidende Rolle. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde einem abbiegenden Radfahrer, der unter Verstoß gegen die Rückschaupflicht nach links abbog, die[…]