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Rechtsanwälte Kotz GbR

Amphetamin und Cocain – Fahrerlaubnisentziehung – aufschiebende Wirkung

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OVG Saarlandes – Az.: 1 B 196/21 – Beschluss vom 02.09.2021

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. August 2021 – 5 L 711/21 – wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17.6.2021 hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheides verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis und hinsichtlich der unter Nr. 3 des Bescheids ergangenen Aufforderung, den Führerschein unverzüglich bei dem Antragsgegner abzuliefern, wiederhergestellt sowie hinsichtlich der unter Nr. 3 des Bescheides weiter angedrohten Ersatzvornahme angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500.- € festgesetzt.
Gründe
I.

Dem im April 1992 geborenen Antragsteller wurde im Mai 2013 der Führerschein erteilt (Klassen AM/B/L).

Am 28.6.2020 um 3.39 Uhr rief er die Führungs- und Lagezentrale der Polizei an und teilte folgendes mit:

„Ich bin aufgewacht, ich weiß nicht was mit mir passiert ist. Mein Gesicht ist ganz dick und voller Creme. Ich habe auch einen ganz komischen Geschmack im Mund. Ich habe das Gefühl, ich werde verfolgt, irgendwas stimmt nicht. Ich fahre gerade in Richtung S… und will dort eine Polizeidienststelle aufsuchen. Ich bin Fahrer, bin alleine im Auto.“

Weiter gab er an, dass er die Polizei bereits sehe, und bat um schnelle Hilfe.

Ein auf der BAB 8 befindliches Einsatzfahrzeug der Polizei lotste den Antragsteller auf den Rastplatz S…. Dort stellten die Polizeibeamten beim Antragsteller verschiedene Auffälligkeiten und Ausfallerscheinungen fest. Er gab u.a. an, dass er früher immense Probleme mit übermäßigem Betäubungsmittelkonsum gehabt habe und in diesem Zusammenhang auch unter einer Psychose leide. Ein beim Antragsteller auf der Dienststelle durchgeführter Drogenvortest wies Kokain und Amphetamin als positiv aus. Eine daraufhin angeordnete Blutentnahme (ca. 4.37 Uhr) ergab einen positiven Befund für Amphetamin und Cocain/BZE (Vorläufiger Befund des Instituts für Rechtsmedizin der Universität … vom 10.7.2020).

Bei seiner polizeilichen Vernehmung am 6.8.2020 nahm der Antragsteller zu dem Vorwurf des Führens eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss Stellung. Er gab u.a. an, er sei am Samstagabend, dem 27.6.2020, mit einer Freundin auf einer Party in N… auf einer Hühnerfarm gewesen, wo sie getanzt hätten. In einer Scheune habe er ein Bier getrunken und plötzlich sei ihm komisch geworden, wie in Trance. Ein Mann habe ihm gesagt, e[…]


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