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Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – nachträgliche Krankschreibung

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Urlaubsabgeltung trotz unvollständiger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte in seinem Urteil vom 13.01.2015, Az.: 8 Sa 373/14, den Anspruch der Klägerin auf Urlaubsabgeltung für das Jahr 2012 und 2013, trotz vorgelegter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die nicht den üblichen Formalitäten entsprachen. Die fortgesetzte Krankheit der Klägerin wurde als ausreichender Beweis für die Arbeitsunfähigkeit angesehen, und es wurde entschieden, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, solange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 373/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung des Urlaubsabgeltungsanspruchs für 40 Tage (10 Tage für 2012, 30 Tage für 2013) trotz formaler Unvollständigkeit der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Anerkennung der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit der Klägerin vom 07. Dezember 2012 bis 31. August 2013.
Urlaubserhalt trotz nicht rechtzeitig vorgelegter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach dem Entgeltfortzahlungszeitraum.
Kein Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit, auch für vertraglich vereinbarten Mehrurlaub.
Rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt ist zulässig.
Zinsanspruch der Klägerin auf die Urlaubsabgeltungssumme ab dem 03. Oktober 2013.
Bedeutung der ärztlichen Atteste für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Kein Einfluss von Betriebsferien auf die Erfüllung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit.

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Nachträgliche Krankschreibung und der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung ist. Sie dient als Nachweis dafür, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Doch was passiert, wenn eine Krankschreibung nachträglich ausgestellt wird oder sogar nach einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers? In solchen Fällen kann der Bewei[…]


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