LG Berlin, Az.: 67 S 15/09
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. November 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tiergarten -5 C 429/07- geändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen genutzt 3-Zimmer-Wohnung im Vorderhaus … 10, … Berlin, 4. Geschoss rechts, in einer Größe von 94,70 m² nebst Kellerraum 26 und dem auf dem Hof gelegenen Kfz-Stellplatz Nr. 36 zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen des Anspruchs auf Räumung und Herausgabe durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 4.200,00 € abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Wegen der Vollstreckung der Kosten wird den Beklagten nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 28. Februar 2012 gewährt.
Gründe
I.
Die Parteien streiten um die Räumung und Herausgabe der Wohnung der Beklagten und eines Stellplatzes, nachdem die Klägerin wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit gekündigt hat.
Mit Vertrag vom 7. Mai 1984 mieteten die Beklagten von der … GmbH die Wohnung im Hause … 10, Vorderhaus, viertes Obergeschoss rechts, … Berlin. Mit der weiteren Vereinbarung vom 07. Mai 1984 mieteten sie den Stellplatz Nr. 8 hinzu, der inzwischen seit September 2004 gegen den Stellplatz Nr. 36 getauscht ist.
Die Miete für die Wohnung beträgt
Nettokaltmiete 474,53 €
Betriebskostenvorschuss 211,82 €
686,35 €
und für den Stellplatz 12,78 €.
Im Zwangsversteigerungsverfahren erhielt die Klägerin am 03. Juli 1998 den Zuschlag für das Erbbaurecht an der Wohnanlage … 20-23 / … 2-18 / … 1-3. Die Eintragung ins Erbbaugrundbuch erfolgte am 03. Dezember 1998. Seit dem 16. Januar 2004 ist die Klägerin […]