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Gesamtgradbildung der Behinderung im Schwerbehindertenrecht

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Nierenspende und Migräne: GdB-Bewertung im Schwerbehindertenrecht
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Grad der Behinderung (GdB) der Klägerin auf 40 festzustellen ist und nicht, wie vom Sozialgericht Münster ursprünglich festgelegt, auf 50. Die Klägerin, eine ehemalige OP-Krankenschwester, hatte einen höheren GdB aufgrund von Migräne, einer Nierenspende und Schulterproblemen beantragt. Das Gericht wies die Berufung der Klägerin zurück, da es keine ausreichenden Beweise für eine schwerwiegendere Beeinträchtigung gab.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 13 SB 381/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Feststellung des GdB: Das Landessozialgericht setzt den GdB der Klägerin auf 40 fest.
Nierenleiden: Trotz der Entfernung einer Niere wird der GdB für das Nierenleiden nur mit 25 bewertet, da keine eingeschränkte Nierenfunktion vorliegt.
Migräneleiden: Die Migräne wird mit einem GdB von 20 bewertet. Die Glaubhaftigkeit der Angaben der Klägerin wird in Frage gestellt.
Schulterleiden: Das Schulterleiden der Klägerin führt zu einem Einzel-GdB von 20.
Berufung der Klägerin abgewiesen: Das Gericht fand keine ausreichenden Belege für eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes, die einen höheren GdB rechtfertigen würden.
Gesamtbewertung: Die Gesamtbewertung der Einzel-GdB-Werte ergibt einen Gesamt-GdB von 40.
Keine wesentliche Beeinträchtigung: Die Klägerin ist in der Lage, einen geordneten aktiven Tagesablauf zu führen, trotz der einzelnen Beeinträchtigungen.
Kostenentscheidung und Nichtzulassungder Revision: Der Beklagte trägt einen Teil der außergerichtlichen Kosten, und eine Revision wird nicht zugelassen.

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Im Schwerbehindertenrecht spielt die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) eine zentrale Rolle, um die Schwere einer Behinderung zu bestimmen. Der GdB wird in Prozent angegeben und reicht von 20 bis 100. Menschen mit einem GdB von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem, bei dem v[…]


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