Unrechtmäßige Strafanzeige: Wann besteht Schadensersatzanspruch wegen falscher Verdächtigung?
Das Amtsgericht Brandenburg wies die Klage eines Mannes auf Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung ab. Der Kläger hatte behauptet, der Beklagte habe ihn ungerechtfertigt einer Körperverletzung bezichtigt, was zu einem Ermittlungsverfahren und Anwaltskosten führte. Das Gericht befand jedoch, dass der Beklagte nicht wider besseres Wissen gehandelt hat und somit kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.:30 C 138/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klage abgewiesen: Das Gericht lehnte den Schadensersatzanspruch des Klägers ab.
Keine falsche Verdächtigung: Der Beklagte hat den Kläger nicht wider besseres Wissen bei der Polizei falsch verdächtigt.
Kein Schadensersatzanspruch: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten.
Rechtmäßigkeit der Strafanzeige: Die Erstattung der Strafanzeige durch den Beklagten wurde als rechtmäßig angesehen.
Rechtsstaatliche Prinzipien: Das Gericht betonte die Bedeutung rechtsstaatlicher Prinzipien bei der Erstattung von Strafanzeigen.
Beweislast beim Kläger: Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass der Beklagte wissentlich unwahre Angaben gemacht hat.
Verfahrensrechtliche Legalität: Die Vermutung der Rechtmäßigkeit stand auf der Seite des Beklagten, da er eine formal berechtigte Strafanzeige erstattet hatte.
Schutz des Beschuldigten: Das Strafverfahren selbst bietet dem Beschuldigten Schutz nach gesetzlicher Ausgestaltung.
[toc]
Im Strafrecht kann eine falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB zur Verantwortung führen, wenn jemand vorsätzlich einen Dritten einer Straftat bezichtigt, ohne den Vorwurf begründen zu können. Als Folge kann der Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für entstandene Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung dafür ist, dass dem Geschädigten durch die falsche Beschuldigung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.
Das folgende Urteil wird beleuchten, unter welchen Umständen ein Schadensersatzanspruch ge[…]