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Wohngebäudeversicherung – Wohnungsbrand – Fristablauf für Anspruch auf Neuwertentschädigung

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Neuwertentschädigung bei Wohngebäudeversicherung: Fristablauf im Fokus
Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden befasst sich mit Ansprüchen aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Wohnungsbrand. Der Kläger, Eigentümer des betroffenen Mehrfamilienhauses, macht gegenüber seiner Versicherung verschiedene Schadensersatzansprüche geltend. Ein zentraler Aspekt des Urteils ist die Ablehnung einiger Ansprüche aufgrund des Ablaufs einer Drei-Jahres-Frist sowie der spezifischen Versicherungsbedingungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 436/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Kläger ist Eigentümer eines durch Brand beschädigten Mehrfamilienhauses und hat eine Wohngebäudeversicherung bei der beklagten Versicherung.
Ansprüche betreffen Reparaturkosten der elektrischen Anlage, fiktive Hotelkosten, sowie Schäden am Dach und Parkett.
Das Landgericht lehnt die Ansprüche auf fiktive Hotelkosten und weitere Schadenersatzforderungen ab, gewährt aber einen Teil der Reparaturkosten.
Der Kläger argumentiert, dass die Drei-Jahres-Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen durch eine Zusage der Versicherung aufgehoben sei.
Das Gericht stellt fest, dass die Drei-Jahres-Frist zur Sicherstellung der Wiederherstellung nach Versicherungsbedingungen relevant ist und vom Kläger nicht eingehalten wurde.
Einige Ansprüche, wie die für Mietausfall, wurden abgelehnt, da die Wohnung trotz der Schäden weiterhin nutzbar war.
Das Gericht lehnt es ab, eine Revision des Urteils zuzulassen, was die Endgültigkeit der Entscheidung unterstreicht.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger; die Revision wird nicht zugelassen.

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Wohngebäudeversicherungen sind für Eigentümer von Immobilien ein wichtiger Schutz vor finanziellen Belastungen durch Schäden am Gebäude. Im vorliegenden Fall geht es um einen Wohnungsbrand und die Fristabläufe für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Neuwertentschädigung.

Die V[…]


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