Verpflichtung zum Tragen von Schutzkleidung: Motorradfahrer im Visier des Gesetzgebers
Das Landgericht Darmstadt hat in seinem Urteil vom 22.07.2022 entschieden, dass die Beklagten der Klägerin einen Schadensersatz von 355,16 € und ein Schmerzensgeld von 6.000 € zahlen müssen. Es wurde festgestellt, dass das Nichttragen von Motorradschutzkleidung seitens der Klägerin beim Unfall kein Mitverschulden darstellt, da dies nicht dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein entsprach. Die Beklagten haften somit vollständig für die Unfallfolgen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Gesamtschuldnerische Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 355,16 € Schadensersatz und 6.000 € Schmerzensgeld an die Klägerin.
Kein Mitverschulden der Klägerin durch Nichttragen von Schutzkleidung; dies entsprach nicht dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein.
100%ige Haftung der Beklagten für den Unfall und dessen Folgen.
Erhebliche Verletzungen der Klägerin, darunter eine Decollement-Verletzung am Unterschenkel und Bauchdeckenprellung.
Stationäre Behandlung und acht Operationen, inklusive Hauttransplantation.
Dauerhafte physische und psychische Folgen des Unfalls für die Klägerin, unter anderem Narben und Bewegungseinschränkungen.
Signifikanter Unterschied im Beinumfang und Sensibilitätsstörungen als Unfallfolgen.
Zukünftige Folgekosten durch den Unfall, für die die Beklagten ebenfalls haften, sind anerkannt.
In der juristischen Welt ist das Thema Verkehrsunfälle ein wichtiges und komplexes Feld. Besondere Aufmerksamkeit erhält dabei der Umgang mit dem Nichttragen von Schutzkleidung durch Beteiligte. Im folgenden Text geht es um ein Urtei[…]