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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kellerverdunkelung in Mietwohnung – Mietminderungsanspruch

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AG Tecklenburg – Az.: 13 C 171/20 – Urteil vom 27.05.2021

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 363,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 90,80 EUR seit dem 04.07.2020, 04.08.2020, 04.09.2020 und 04.10.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 91,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um eine Mietminderung wegen der Beeinträchtigung von Licht- und Sichtverhältnissen im Rahmen eines Mietvertrages über eine Doppelhaushälfte.

(Symbolfoto: A-photographyy/Shutterstock.com)

Mit Vertrag vom 22.04.2009 mieteten die Beklagten von der Rechtsvorgängerin der Kläger die Doppelhaushälfte -Straße- in -Ort- einschließlich Keller und Garten. Die Kaltmiete beträgt mittlerweile 800 EUR. Hinzukommen 108 EUR Nebenkostenvorauszahlung.

Im Jahr 2013 erwarben die Kläger das Objekt. Ihnen gehört ebenfalls das angrenzende ebenfalls mit einer Doppelhaushälfte bebaute Grundstück. Dieses ist vermietet. Die beiden Doppelhaushälften sind dabei nicht vollständig symmetrisch. Die Hälfte, in der die Beklagten wohnen, ragt weiter in das Grundstück hinein und mündet in einen sogenannten Freisitz. Dabei liegen sowohl zwei der Kellerfenster, bei denen es sich um Auslässe im Mauerwerk handelt, als auch die Fenster des Freisitzes zum Garten der anderen Mieter hin.

Mitte April 2020 errichteten die anderen Mieter eine Sichtschutzwand in Form einer schwarzen gespannten Plane vor einem der Kellerfenster und unter den Fenstern des Freisitzes, welche ebenfalls zu einem geringen Teil im unteren Bereich verdeckt wurden. Des Weiteren stellten die Mieter eine Gartenbank vor dem anderen Kellerfenster auf, deren Polster ebenfalls zu einer Verdeckung des Fensters führten.

Die betroffenen Kellerfenster gehören zu zwei unterschiedlichen Kellerräumen. Links befindet sich ein kleiner etwa 3qm großer Raum, in dem sich die Anschlüsse des Hauses befinden. Dieser wird auch zu Lagerzwecken genut[…]


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