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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen optischer Karosseriebeeinträchtigungen

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Nutzfahrzeugmängel: Käufer fordert Rücktritt wegen Karosseriefehlern
Das Landgericht Hagen wies die Klage einer Käuferin ab, die aufgrund von optischen Karosseriebeeinträchtigungen an einem Nutzfahrzeug den Kaufvertrag rückabwickeln wollte. Es wurde festgestellt, dass die Beanstandungen nicht als erhebliche Mängel gelten. Der Fall betont die Bedeutung der Mängelrüge und die Bewertung von Mängeln im Kontext des technischen Standards und der Käufererwartungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 O 37/19  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Abweisung der Klage: Das Gericht lehnte die Forderung der Klägerin nach Rückabwicklung des Kaufvertrags ab.
Optische Karosseriebeeinträchtigungen: Die Klägerin monierte Mängel an der Karosserie des Fahrzeugs, wie Beulen und Verwerfungen.
Unbehebbarer Mangel: Ein als unbehebbar angesehener Mangel war nicht erheblich genug, um den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Technischer Standard: Die Beurteilung der Mängel erfolgte im Kontext des üblichen technischen Standards für solche Fahrzeuge.
Mängelrüge: Wichtige Aspekte betreffen die rechtzeitige Mängelrüge und deren Einfluss auf die Rechtsposition.
Käufererwartungen: Die Erwartungen des Käufers wurden in Relation zu marktüblichen Standards bewertet.
Sachverständigengutachten: Ein Sachverständiger bewertete die Mängel und trug zur Entscheidungsfindung bei.
Rechtliche Bewertung: Die rechtliche Einordnung und die Auswirkungen der festgestellten Mängel waren entscheidend für die Urteilsfindung.

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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Fahrzeugmängeln
(Symbolfoto: Dmitry Kalinovsky /Shutterstock.com)

Der Rücktritt vom Kaufvertrag stellt einen bedeutenden Aspekt im


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