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Urlaubsanspruch bei Elternzeit – Rechte auf Urlaub während und nach der Elternzeit

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Viele Frauen stellen sich im Mutterschutz die gleiche Frage, die sich auch Männer während der Elternzeit stellen. Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch während dieser Zeit? Insbesondere dann, wenn die werdende Mutter während der Zeitspanne des Beschäftigungsverbotes nicht in der Lage war, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, ist diese Frage überaus interessant. Zudem kommen auch noch Fragen hinzu, in welchem Umfang dieser Urlaubsanspruch eigentlich besteht und ob es eine Verpflichtung des Arbeitgebers gibt, diesen Anspruch nach der Beendigung der Elternzeit oder des Beschäftigungsverhältnisses abzugelten. Hier in diesem Ratgeberartikel sollen diese Fragen geklärt werden. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik zu erhalten.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern bleibt während der Elternzeit vollständig erhalten, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitgeber gekürzt werden.

Grundlegende Regelungen: Der Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit bleibt grundsätzlich bestehen. Die rechtliche Basis bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Urlaubsanspruch im Mutterschutz: Während des Mutterschutzes bleibt der Mindesturlaubsanspruch unberührt und verfällt nicht.
Handhabung bei Beschäftigungsverboten: Während eines Beschäftigungsverbotes bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, da diese Zeit als aktives Beschäftigungsverhältnis gilt.
Übertragung des Urlaubsanspruchs: Nach der Mutterschutzfrist kann der Urlaubsanspruch in die Elternzeit übertragen werden. Die Regelungen hierfür sind im MuSchG und BEEG festgelegt.
Urlaubsanspruch während Elternzeit: Arbeitnehmer behalten während der gesamten Elternzeit ihren vollen Urlaubsanspruch.
Kürzungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen, basierend auf § 17 Abs. 1 BEEG.
Auswirkungen von Teilzeitarbeit: Bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch im Prinzip unverändert, jedoch kann er bei[…]


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