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Rechtsanwälte Kotz GbR

Instandsetzungspflicht des Vermieters wg. eindringenden Zigarettenrauchs aus Nachbarwohnung

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AG Charlottenburg, Az.: 211 C 3/07, Urteil vom 17.03.2008

1. Die Beklagte wird verurteilt, im Hause … Berlin, 1. Obergeschoss rechts, die Decke zwischen Erdgeschoss und erstem Obergeschoss zur Wohnung der Kläger so abzudichten und instand zu setzen, dass von der darunter liegenden Wohnung kein Zigarettenrauch mehr durch die Decke in die Wohnung der Kläger eindringen kann.

2. Es wird festgestellt, dass die Kläger wegen der Mängel zu Ziffer 1. zu einer monatlichen Mietminderung in Höhe von 10 % der Bruttomiete für ihre Wohnung …, … Berlin, 1. Obergeschoss rechts, bis zur Behebung der Geruchsbelästigung aus der darunter liegenden Wohnung berechtigt sind.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Verurteilung zu Ziffer 1. des Tenors für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4000,00 Euro.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % dieses Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Mängelbeseitigung in Anspruch.

Symbolfoto: komokvm2/Bigstock

Die Kläger sind Mieter, die Beklagte Vermieterin einer Wohnung im Haus … Berlin, 1. Obergeschoss rechts, aufgrund des Mietvertrages der Parteien vom 30. Mai 2000. Ende 2005 rügten die Kläger gegenüber der Hausverwaltung der Beklagten das Eindringen von Zigarettenrauch aus der unter ihrer Wohnung gelegenen Wohnung der Mieterin …. Mit anwaltlichem Schreiben vom 09. März 2006 forderten die Klägerin die Beklagte nochmals zur Mängelbeseitigung bis spätestens 30. März 2006 auf und machten eine Mietminderung in Höhe von 10 % des Mietzinses geltend. Die Beklagte lehnte mit Schreiben ihrer Hausverwaltung vom 09. März 2006 den Minderungsanspruch ab und wies die behauptete Geruchsbelästigung zurück.

Die Kläger tragen vor, seit November 2005 dringe ständig Zigarettenrauch in ihre Wohnung aus der Wohnung der Mieterin … ein. Eine Ortsbesichtigung am 23. März 2006 habe den bemängelten Geruch im Flur und im Wohnzimmer bestätigt. Der Zigarettenrauch führe zu einer erhebliche[…]


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