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Fristgemäße Kündigung wegen Kurzerkrankungen

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Das Arbeitsgericht Suhl erklärte die Kündigung eines Müllwerkers aufgrund häufiger Kurzerkrankungen für unwirksam. Der Hauptgrund dafür war, dass die Beklagte den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört hatte, insbesondere wurden nicht alle relevanten Fehlzeiten des Klägers korrekt mitgeteilt. Der Fall betont die Bedeutung einer vollständigen und korrekten Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 962/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Unwirksamkeit der Kündigung: Die ordentliche Kündigung des Müllwerkers wurde für unwirksam erklärt.
Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats: Die Beklagte hörte den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß an, indem sie nicht alle relevanten Informationen teilte.
Bedeutung der vollständigen Information: Die vollständige Mitteilung aller relevanten Fehlzeiten war für eine rechtmäßige Betriebsratsanhörung erforderlich.
Vernachlässigung aktueller Fehlzeiten: Besonders die Fehlzeiten des Jahres 2022, die für den Kläger vorteilhaft waren, wurden nicht korrekt kommuniziert.
Negative Gesundheitsprognose als Kündigungsgrund: Die Kündigung basierte auf der Annahme weiterer Erkrankungen und einer negativen Gesundheitsprognose.
Kosten des Rechtsstreits: Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Keine Berufung zugelassen: Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht gesondert zugelassen.
Streitwertfestsetzung: Der Streitwert wurde auf 8.091,00 € festgesetzt.

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