Widersprüchliche Aussagen und Eigenbedarf: Landgericht Berlin bestätigt Kündigung gegenüber 18-Jährigem
Im Mittelpunkt dieses Urteils steht die Frage, ob eine Eigenbedarfskündigung für einen unerfahrenen 18-Jährigen zulässig ist. Das Landgericht Berlin hat entschieden, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kreuzberg zurückzuweisen, womit die Eigenbedarfskündigung als zulässig erachtet wird. Die Entscheidung begründet sich darauf, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erforderte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Berlin bestätigt die Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung für einen 18-Jährigen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kreuzberg wurde zurückgewiesen.
Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass die Berufung keine Erfolgsaussicht hatte.
Es gab keine Notwendigkeit für eine mündliche Verhandlung über die Berufung.
Die Beklagten müssen die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Das Urteil des Amtsgerichts Kreuzberg ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Es wurden keine hinreichenden Gründe für eine Änderung der Entscheidung des Amtsgerichts gefunden.
Widersprüchliche Aussagen der Beklagten trugen zur Entscheidung bei.
Eigenbedarfskündigung für unerfahrenen 18-Jährigen: Was ist erlaubt?
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