Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt: Gericht hebt Entscheidung auf
Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Alkoholkonsum auf der Grundlage eines nicht nachvollziehbaren medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht gerechtfertigt ist. Der Antragsteller konnte ein dauerhaftes Trennungsvermögen von Alkoholkonsum und Fahrzeugführung nicht schlüssig nachweisen, jedoch wurden die Mängel des Gutachtens berücksichtigt, was zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage führte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Fahrerlaubnisentziehung: Aufgrund von Alkoholkonsum wurde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen.
Medizinisch-psychologisches Gutachten: Ein negatives Gutachten wurde vorgelegt, welches jedoch als nicht nachvollziehbar beurteilt wurde.
Trunkenheitsfahrten: Der Antragsteller hatte zwei Trunkenheitsfahrten begangen, die den Verdacht eines Alkoholmissbrauchs begründeten.
Anforderungen an das Gutachten: Das Gutachten konnte nicht schlüssig belegen, dass der Antragsteller unfähig zum kontrollierten Alkoholkonsum sei.
Beweislast: Die Beweislast für die Fahrungeeignetheit trägt grundsätzlich die Behörde.
Rechtswidrigkeit des Bescheids: Aufgrund der Mängel des Gutachtens wurde der Entziehungsbescheid als rechtswidrig eingestuft.
Vorläufiger Rechtsschutz: Dem Antragsteller wurde vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis gewährt.
Weiteres Vorgehen: Eine Neubewertung der Fahreignung durch ein schlüssiges Gutachten ist erforderlich.
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Alkoholkonsum und Fahrerlaubnisentziehung: Ein rechtliches Dilemma
In der rechtlichen Auseinandersetzung um die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkoholkonsum befinden sich Betroffene oft in einer komplexen Situation. Kern des Problems ist die Bewertung des Trennungsvermögens zwischen Alkoholkonsum und der Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen. Hierbei spielen medizinisch-psychologische G[…]