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Keine Beendigungskündigung, wenn eine Änderungskündigung möglich ist

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Kündigungsschutz: Arbeitgeber muss Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten prüfen
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und beinhaltet auch die Thematik der Kündigung. In diesem Rechtsgebiet ist die Unterscheidung zwischen einer Beendigungskündigung und einer Änderungskündigung von wesentlicher Bedeutung. Während eine Beendigungskündigung das Arbeitsverhältnis auflöst, bietet eine Änderungskündigung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, unter geänderten Arbeitsbedingungen im Unternehmen weiterbeschäftigt zu werden. Die Sozialauswahl als Element des Kündigungsschutzgesetzes spielt eine tragende Rolle, um sicherzustellen, dass Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

Im Zentrum steht dabei oft die Frage, ob eine Umschulung oder die Erlangung zusätzlicher Qualifikationen, wie etwa eines Personenbeförderungsscheins, eine zumutbare Alternative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt. Diese Konzepte sind entscheidend, um die Rechte der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung zu wahren und die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung zu prüfen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Ca 632/12  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Arbeitsgericht Zwickau hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung einer Bürokauffrau durch ihren Arbeitgeber sozial ungerechtfertigt und daher unwirksam ist, da eine Änderungskündigung möglich gewesen wäre.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Das Gericht stellt fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde.
Es wurde eine Weiterbeschäftigung der Klägerin zu unveränderten Bedingungen angeordnet.
Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Streitwert auf 5.917,44 € festgesetzt.[…]


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