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Bürgschaftserklärung unter Mietvertrag zulässig?

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Im Mietrecht stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Bürgschaftserklärungen im Kontext von Mietverträgen zulässig sind. Solche Erklärungen können für Vermieter eine zusätzliche Sicherheit darstellen, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle des Mieters abzusichern. Allerdings gibt es rechtliche Grenzen und Vorgaben, die bei der Ausgestaltung solcher Bürgschaften beachtet werden müssen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen Hauptvertrag und Bürgschaft sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, wie beispielsweise des BGB, sind hierbei von zentraler Bedeutung. Das Thema Bürgschaft im Mietrecht ist daher nicht nur für Mieter und Vermieter, sondern auch für Juristen von großer Relevanz, da es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Urteilen in diesem Bereich kommt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 201 C 193/18  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass eine Bürgschaftserklärung unter einem Mietvertrag zulässig ist, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zudem haben Mieter kein Minderungsrecht, wenn ihnen ein adäquater Ersatz für einen nicht verfügbaren Pkw-Stellplatz angeboten wird.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Das Amtsgericht Köln hat Teilversäumnisurteile vom 18.02.2019 und 06.06.2019 aufgehoben und neu gefasst.
Die Beklagten wurden verurteilt, an die Klägerin 1.458,07 € nebst Zinsen zu zahlen.
Ein Pkw-Stellplatz war Teil des Mietvertrags und wurde mit 75 € netto (89,52 € brutto) berechnet.
Die Beklagten zu 2 und zu 3 übernahmen durch ihre Unterschrift eine persönliche selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag.
Die Beklagte zu eins musste vor Mietbeginn eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten brutto zahlen.
Es gab Streitigkeiten bezüglich der Verfügbarkeit des Pkw-Stellplatzes und der Mietminderung.
Das Gericht entschied, dass die Bürgschaftserklärung gültig ist und den Anforderungen einer „gesonderten“ Erklärung entspricht.
Trotz der Nichtverfügbarkeit des ursprünglichen Pkw-Stellplatzes wurde den Beklagten ein adäquater Ausweichstellplatz angeboten, weshalb kein Minderungsrecht besteht.

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Mietvertrag und Bürgschaft: Die[…]


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