Rechtliche Hürden: Anfechtung von WEG-Beschlüssen bei 2G-Versammlungen
Das juristische Kernthema dieses Urteils betrifft die Anfechtbarkeit von WEG-Beschlüssen, die während einer 2G-Versammlung gefasst wurden. Die Frage, ob ungeimpfte Wohnungseigentümer von der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden können und welche Auswirkungen dies auf die Gültigkeit der gefassten Beschlüsse hat, steht im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Ebersberg.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 689/21 WEG >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
WEG-Beschlüsse, die während einer 2G-Versammlung gefasst wurden, sind anfechtbar, da sie die Rechte ungeimpfter Wohnungseigentümer verletzen.
Wichtigste Punkte zum Urteil:
Amtsgericht Ebersberg entschied über die Anfechtbarkeit von WEG-Beschlüssen, die während einer 2G-Versammlung getroffen wurden.
Ungeimpfte Wohnungseigentümer wurden von der Teilnahme, Abstimmung und Rederecht bei der Versammlung ausgeschlossen.
Der Kläger hätte an der Versammlung teilgenommen, wenn nicht die 2G-Regel gegolten hätte.
Einige Beschlüsse wurden als nicht ordnungsgemäß betrachtet, da nicht alle erforderlichen Vergleichsangebote eingeholt wurden.
Das Gericht betonte die wesentliche Bedeutung der persönlichen Teilnahme und Beteiligung an der Beschlussberatung für Wohnungseigentümer.
Die Durchführung der Versammlung trotz der 2G-Regel wurde als formeller Verstoß gegen die ordnungsgemäße Verwaltung angesehen.
Der Kläger hatte kein Versäumnis, da es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur COVID-Impfung gab.
Das Gericht erklärte die angegriffenen Beschlüsse für ungültig, da sie anfechtbar waren.
In dem kontrovers diskutierten Fall hat das Amtsgericht Ebersberg ein Urteil erlassen, das weitreichende Auswirkungen auf die Durchführung von Eigentümerversammlungen in Zeiten von Gesundheitskrisen haben könnte. Im Kern des Falles stand die Frage, ob Beschlüsse, die während einer sogenannten „2G-Versammlung“ gefasst wurden, anfechtbar sind. „2G“ bezieht sich hierbei auf die Regelung, da[…]