Zusammenfassung: Im folgenden Urteil setzte sich das Oberlandesgericht Hamm mit einem gestellten Verkehrsunfall auseinander und legte dar, auf Grundlage welcher Indizien dieser nachgewiesen werden konnte. Es setzte sich weiterhin mit der Bewertung der Anhörung des vermeintlich Geschädigten auseinander und zeigte auf, unter welchen Voraussetzungen unplausible Angaben des vermeintlich Geschädigten dazu führen können, dass die Annahme einer kollusiven Schädigungsabsicht gerechtfertigt ist.
Oberlandesgericht Hamm
Az: 9 U 1/16
Urteil vom 22.11.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 3) wird der Kläger unter teilweiser Abänderung des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 29.10.2015 auf die Widerklage hin verurteilt, an die Beklagte zu 3) mit den gesondert in Anspruch genommenen N (im Verfahren 2 O 133/13 LG Essen) und I (im Verfahren 2 O 377/12 LG Essen) als Gesamtschuldner 19.995,60 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 16.07.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Der Kläger, Halter und Besitzer eines Volvo XC 60, hat gegen die erstinstanzlich am Verfahren noch beteiligt gewesenen Beklagten zu 1) und 2) und die allein jetzt noch am Verfahren beteiligte Beklagte zu 3) aufgrund einer schriftlichen Ermächtigung der Mercedes-Benz Bank als Sicherungseigentümerin Schadensersatzansprüche aus einem behaupteten Verkehrsunfallereignis vom 14.10.2012 gegen 22:50 h in U auf der Straße T-Straße geltend gemacht. Nach Darstellung des Klägers soll der Beklagte zu 1) zum vorgenannten Zeitpunkt mit einem bei der Beklagten zu 2) angemieteten und bei der Beklagten zu 3) krafthaftpflichtversicherten Mercedes Sprinter das von dem Kläger gehaltene und auf dem Parkstreifen der T-Straße abgestellte Fahrzeug, sowie auch drei unmittelbar davor geparkte Fahrzeuge, einen Opel Insignia OPC, einen weiteren Volvo XC 60 und einen Porsche 911, während der Vorbeifahrt in Fahrtrichtung gestreift haben. Die Beklagte zu 3) hat u.a. eingewandt, der Verkehr[…]