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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bonusgewährung – arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Az: 10 Sa 1574/08
Urteil vom 06.08.2010

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 2. September 2008 – 1 Ca 130/08 – teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welche der Einstufungen (grades) des Incentive Compensation Plan Bonus sie sämtliche bei ihr angestellten Anwendungsingenieure und Werkstattmitarbeiter unter Angabe von deren Berufsbezeichnungen und Tätigkeitsgebieten für das Kalenderjahr 2005 eingereiht hat, und ob der Incentive Compen Plan Bonus für das Kalenderjahr 2005, soweit er sich bezüglich der bei ihr angestellten Anwendungsingenieure und Werkstattmitarbeiter aus den Einstufungen (grades) 8 – 19 in Höhe von 90 Prozent und der bei ihr angestellten Anwendungsingenieure und Werkstattmitarbeiter aus allen anderen Einstufungen (grades) in voller Höhe nach den finanziellen und/oder nicht finanziellen Ergebnissen des Landes, der Region und der Abteilung berechnete,
a) innerhalb jeder Einstufung (grade) für die jeweils dort eingereihten
b) Angestellten in gleicher Höhe berechnet wurde unter Angabe der
c) jeweiligen Gesamthöhe des Incentive Compensation Plan Bonus
d) pro einzelnem Angestellten für sämtliche Einstufungen (grades),
falls dies nicht der Fall gewesen sein sollte,
e) auf welche Gesamthöhe sich der Incentive Compensation Plan
f) Bonus für jeden dieser Angestellten belief und wie er sich zusammensetzte, unter Angabe der von der Beklagten für die jeweiligen Angestellten verwendeten Einstufungen (grades) sowie der für diese zur Berechnung herangezogenen Anteile der finanziellen und nicht finanziellen Ergebnisse des Landes, der Region und der Abteilung an der Gesamthöhe des Incentive Compensation Plan Bonus.
2. Soweit es den Zahlungsanspruch abgewiesen hat, wird das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage Auskunft über Zahlungen eines sogenannten ICP-Bonus an andere Arbeitneh[…]


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