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Verdienstausfall – selbstständiger Arzt nach Unfall

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Kammergericht Berlin
Az: 12 U 20/10
Beschluss vom 21.06.2010

Der Senat beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 durch Beschluss zurückzuweisen.

Gründe
I.
Der Kläger, praktizierender Zahnarzt, macht gegen die Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 1. Juli 2006 geltend, und zwar gegen den Erstbeklagten als Fahrer, gegen den Zweitbeklagten als Halter und gegen die Drittbeklagte als Haftpflichtversicherer.
Die Alleinhaftung der Beklagten ist unstreitig; Streit besteht über die Höhe der Ansprüche.
Der Kläger wurde unfallbedingt verletzt. Die Praxis des Klägers war vom 1. Juli 2006 bis zum 10. September 2006 geschlossen. Eine weitere, vom Kläger als unfallbedingt geltend gemachte Praxisschließung erfolgte vom 8. Juli bis 10. September 2008.
Die Drittbeklagte zahlte vorprozessual den unfallbedingten Fahrzeugschaden sowie Mietwagenkosten und einen Vorschuss von 12.500 EUR, von denen sie dann 3.000 EUR auf das verlangte Schmerzensgeld und 9.500 EUR auf den geltendgemachten Verdienstausfall verrechnet hat.
Der Kläger erhielt aus einer von ihm privat abgeschlossenen Versicherung für durch krankheitsbedingte Praxisschließung verursachte Einnahmeausfälle 7.733,14 EUR wegen der Praxisschließung im Jahre 2006.
Am 30. August 2006 nahm der Kläger bei seinen Eltern ein Darlehen von 50.000 EUR zu einem Zinssatz von 2,5 % auf; insoweit hat er behauptet, dies sei zur Überbrückung krankheitsbedingter Einnahmeausfälle erforderlich gewesen.
Der Kläger hat mit der Klage Verdienstausfall/Fixkosten von insgesamt 36.853,32 EUR nebst Zinsen (für 2006: 25.985,97 zuzüglich für 2008: 23.367,35 EUR abzüglich von der Drittbeklagten gezahlter 12.500 EUR), Zinsen von 2, 5 % auf das Darlehen von 50.000 EUR seit dem 1. August 2006 sowie ein angemessenes Schmerzensgeld, welches 45.000 EUR nicht unterschreiten sollte verlangt. Ferner hat er die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz aller materieller und immaterieller Zukunftsschäden sowie Freistellung von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.880,20 EUR beantragt.
Das Landgericht hat die[…]


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