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Übertragung einer Anwartschaft des Nacherben auf den Vorerben

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Der im folgendem diskutierte Fall betrifft die Übertragung einer Anwartschaft des Nacherben auf den Vorerben im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb. Die Herausforderung besteht darin, zu klären, ob die Zustimmung der Ersatznacherben erforderlich ist, um diese Übertragung rechtlich zulässig zu machen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-3 Wx 130/20  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übertragung eines Nachlassgegenstandes auf den Vorerben ohne die Zustimmung des Ersatznacherben rechtlich zulässig ist, solange der Nacherbe zustimmt.

Wichtigste Punkte zum Urteil:

Übertragung einer Anwartschaft: Das Hauptthema des Urteils betrifft die Übertragung einer Anwartschaft des Nacherben auf den Vorerben.
Grundbuchberichtigungsantrag: Das Grundbuchamt wurde angewiesen, den Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten erneut zu behandeln.
Verkehrswert des Grundstücks: Das betroffene Grundstück hat einen geschätzten Wert von 350.000 €.
Testament: Ein privatschriftliches Testament aus dem Jahr 1999 legte die Verteilung des Erbes und die Rollen von Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben fest.
Notarielle Urkunde: Eine notarielle Urkunde vom Mai 2020 bestätigte dieÜberführung des Grundstücks in das freie Vermögen des Vorerben.
Eigenerwerb des Vorerben: Das Grundstück wurde vollwirksam in das nacherbschaftsfreie Eigenvermögen der Vorerbin überführt.
Zustimmung des Ersatznacherben: Der Senat entschied, dass die Zustimmung des Ersatznacherben nicht erforderlich ist, wenn der Nacherbe der Übertragung zustimmt.
Rechtliche Beurteilung: Der Nacherbe hat uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände, und der Ersatznacherbe hat bis zum Eintritt des Ersatznacherbfalles keine Mitwirkungsrechte.

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Das Testament und seine rechtlichen Herausforderungen
In diesem bemerkenswerten Fall, der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde, ging es um die Übertragung einer Anwartschaft des Nacherben auf den Vorerben. Dieser Fall betraf ein Grundstück[…]


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