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Abstellen von Hausrat im Treppenhaus unzulässig

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Das Abstellen von Gegenständen wie Waschmaschinen und Schuhregalen im Treppenhaus ist gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick unzulässig, und die Beklagten sind verpflichtet, diese Gegenstände zu entfernen.

Titel der Webseite: Abstellen von Hausrat im Treppenhaus unzulässig | AG Köpenick – Az.: 4 C 143/17 – Urteil vom 06.10.2017
Die Beklagten wurden aufgefordert, die vor ihrer Wohnungstür im Treppenhaus abgestellten Gegenstände (Waschmaschine und Schuhregal) zu entfernen.
Die Beklagten sind auch verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar, und die Klage ist begründet.
Die Klägerin hat den Beklagten mit dem schriftlichen Mietvertrag vom 27. Juli 2016 die Nutzung der Mieträume überlassen, aber der Gebrauch des Treppenhauses in der Weise, dass dort Gegenstände abgestellt werden dürfen, ist nicht enthalten.
Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus kann im Falle eines Brandes Fluchtwege versperren und ist auch aus Brandschutzgründen unzulässig.
Obwohl die Beklagten aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht entfernen können, besteht der Anspruch weiterhin, und sie müssen Hilfspersonen einsetzen.


AG Köpenick – Az.: 4 C 143/17 – Urteil vom 06.10.2017
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die vor der Wohnungseingangstür der Mietwohnung im Hause Straße, Berlin, Stock (Wohnungsnummer:) befindlichen Gegenstände (Waschmaschine und Schuhregal) zu entfernen.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Gründe
Die Klage ist begründet.

(Symbolfoto: Supermop /Shutterstock.com)

Der Klägerin steht aus dem Mietvertrag der Parteien gegen die Beklagten ein Anspruch auf Entfernung der Waschmaschine und des Schuhregals zu, die die Beklagten vor ihrer Wohnungstür abgestellt ha[…]


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