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Generalvollmacht und Versorgungsvollmacht: Wo liegt der Unterschied

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Es gibt juristische Dokumente, die in der gängigen Praxis oftmals miteinander verwechselt werden. Der Grund hierfür mag in dem Umstand liegen, dass sich diese Dokumente rein optisch betrachtet nur sehr marginal voneinander unterscheiden. Der juristische Laie fragt sich dann häufig, warum es überhaupt zwei Dokumente gibt, wenn sich die beiden Dokumente doch so ähnlich sehen. Dies hat jedoch ebenfalls einen durchaus einfachen und auch einleuchtenden Grund – die rechtlichen Auswirkungen oder auch der Umfang der mit dem jeweiligen Dokument einhergehenden Rechte und Pflichten ist unterschiedlich ausgeprägt. Ein gutes Beispiel hierfür bilden die Generalvollmacht sowie Vorsorgevollmacht. Rein optisch betrachtet unterschieden sich diese beiden Dokumente nur sehr minimal, jedoch gibt es durchaus Unterschiede zwischen diesen beiden Vollmachtsarten.
Was bedeutet eigentlich Vollmacht?
Dem Grundsatz nach sollte jeder erwachsene Mensch, unabhängig von dem Grad der juristischen Bildung, die Bezeichnung Vollmacht kennen. Die Vollmacht ist ein überaus wichtiges Dokument, mit welchem die ausstellende Person (der Vollmachtgeber) einer bestimmten Person (dem Vollmachtnehmer) Rechte einräumt und Pflichten auferlegt. Der Vollmachtnehmer ist dabei in der Lage, gegenüber dritten Personen eine Art Vertreterstellung für den Vollmachtgeber einzunehmen und in dessen Namen zu handeln. Ein sehr gutes, wenn auch sehr simples, Beispiel für eine derartige Vollmacht ist die sogenannte Postvollmacht, welche wohl von jedem erwachsenen Menschen einmal ausgestellt wurde.

(Symbolfoto: Palatinate Stock/Shutterstock.com)

Zumeist handelt es sich dabei um die sogenannten Abholkarten, wenn ein bestelltes Paket bei einer Paketstation zur Abholung bereitliegt und der Empfänger keine Zeit findet, dieses Paket persönlich abzuholen. Rechtlich betrachtet darf die Paketstation das Paket jedoch ausdrücklich nur an den Empfänger herausgeben, weshalb der Empfänger einer anderen Person eine Vollmacht dazu ausstellen muss, das Paket anstelle des Empfängers abzuholen. Es gibt eine wahre Vielzahl von Vollmachten, zu[…]


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