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Erbscheinserteilungsverfahren – Entscheidung über Kosten

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In der komplexen Welt des Erbrechts gibt es immer wieder Fälle, die sowohl juristisch als auch emotional herausfordernd sind. Das jüngste Urteil des OLG Köln, Az.: I-2 Wx 260/22, ist ein solches Beispiel. Es beleuchtet die feinen Nuancen des Erbscheinserteilungsverfahrens und die Entscheidung über Kosten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-2 Wx 260/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Kostenentscheidung des Nachlassgerichts Bergisch Gladbach in einem Erbscheinserteilungsverfahren nicht korrekt war, da sie nicht rechtzeitig nach dem Hauptbeschluss getroffen wurde. Daher findet bezüglich der Rechtsanwaltskosten mangels gerichtlicher Entscheidung keine Kostenerstattung statt.

Das Verfahren betrifft ein Erbscheinserteilungsverfahren und die Entscheidung über die Kosten.
Die Beteiligten zu 1) und 2) hatten gegen einen Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Bergisch Gladbach Beschwerde eingelegt.
Frau R., die Erblasserin, verstarb am 24.01.2021. Sie hatte verschiedene Testamente hinterlassen, darunter ein gemeinschaftliches Testament mit ihrem Ehemann und zwei notarielle Testamente.
Es gab Uneinigkeiten über die Erbschaftsverteilung und die Gültigkeit der Testamente.
Das Nachlassgericht hatte ursprünglich entschieden, dass das gemeinschaftliche Testament Bindungswirkung hätte und die Erblasserin daher keine Testamentsvollstreckung mehr anordnen könnte.
Die Beteiligte zu 3) legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein, und das Nachlassgericht änderte seine Entscheidung.
Die Beteiligte zu 3) beantragte später, dass die Beteiligten zu 1) und 2) die Kosten des Erbscheinverfahrens tragen sollten.
Das Nachlassgericht entschied zunächst gegen diesen Antrag, änderte jedoch später seine Entscheidung.
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Kostenentscheidung des Nachlassgerichts nicht korrekt war, da sie nicht rechtzeitig nach dem Hauptbeschluss getroffen wurde.
Daher bleibt es bei der gesetzlichen Regelung bezüglich der Gerichtskosten, und bezüglich der Rechtsanwaltskosten findet keine Kostenerstattung statt.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.

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Der Fall: Ein komplexes Erbscheinserteilungsverfahren
Am 24.[…]


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