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Werkstatthaftung bei fehlerhaftem Ölwechsel

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Werkstatthaftung bei fehlerhaftem Ölwechsel: Zusammenfassung des Urteils
Am 31. Juli 2015 entschied das Landgericht Wuppertal (Az.: 4 O 256/12) über einen Fall von Werkstatthaftung im Zusammenhang mit einem fehlerhaften Ölwechsel.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 256/12  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Werkstatthaftung bei fehlerhaftem Ölwechsel thematisiert.
Klägerin war die Teilkaskoversicherung der Firma B GmbH & Co. KG und fordert Schadensersatz für einen Brandschaden.
Fahrzeug, ein Pkw Ford Focus, hatte bei der Beklagten einen Ölservice (Öl- und Ölfilterwechsel) erhalten.
Ein Monat nach dem Service kam es zu einem Brand unterhalb des Fahrzeugs auf der Autobahn A 4.
Klägerin behauptet, dass Fehler beim Ölwechsel zu einer Undichtigkeit im Ansaugsystem und dadurch zu einem Fahrzeugbrand geführt haben.
Die Beklagte bestreitet dies und verweist auf ein DEKRA-Gutachten, welches andere mögliche Ursachen aufzeigt.
Das Gericht folgt den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen, der keinen direkten Zusammenhang zwischen der Montage und dem Brand feststellen konnte.

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Hintergrund:
(Symbolfoto: mpohodzhay /Shutterstock.com)

Die Klägerin, eine Teilkaskoversicherung der Firma B GmbH & Co. KG, forderte Schadensersatz von der beklagten Werkstatt. Dieser Anspruch basierte auf einem Brandschaden, der an einem versicherten Fahrzeug, einem Ford Focus, auftrat. Das Fahrzeug hatte am 2. November 2009 einen Ölwechsel und Ölfilterwechsel in der beklagten Werkstatt erhalten. Einen Monat später, am 2. Dezember 2009, brach während der Fahrt auf der Autobahn A 4 ein Feuer unterhalb des Fahrzeugs aus, wodurch erhebliche Schäden entstanden.

Die Klägerin behauptete, dass die Montagearbeiten während des Ölwechsels nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden, was zu einer Undichtigkeit im Ansaugsystem führte. Diese Undichtigkeit hätte[…]


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