LG Hannover – Az.: 22 O 52/12 – Urteil vom 19.12.2012
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Juni 2012 zu zahlen. Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückzahlung einer von der Beklagten verlangten Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch.
Die Parteien schlossen am 7./12. März 1997 zwei Darlehensverträge über insgesamt 23 Mio. DM zur Finanzierung des …zentrums der Klägerin. Die Beklagte vertrat hierbei ein Konsortium, bestehend aus der Beklagten und der … …bank AG. Für die Inanspruchnahme der Darlehen wurde eine erste Festzinsperiode von 10 Jahren vereinbart, die Gesamtlaufzeit wurde auf rund 25 Jahre festgesetzt. Als Sicherheit dienten eine Briefgrundschuld über 23 Mio. DM sowie die Sicherungsübereignung des Inventars. Für die Darlehenstilgung wurde eine Renten/Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen und gegen Tilgungsaussetzung an die Beklagte abgetreten.
Nach Änderung der Konditionen und einer Nachfinanzierung 2004 belief sich das eine Darlehen zum 1. August 2004 auf 4.361.302,47 €, das andere Darlehen zum 28. Februar 2007 auf 6.377.713,27 €.
Mit Schreiben vom 11. Juni 2009 verlangte die … Hypothekenbank Actiengesellschaft (…) als Vertreterin der Beklagten eine Nachsicherung in Höhe von 3.260.000 € in der Form einer Sondertilgung zur weiteren Reduzierung des Finanzierungsrisikos.
Neben der Fortführung der vereinbarten Tilgungs- und Zinsraten leistete die Klägerin zum 1. September 2009 eine Sondertilgung in Höhe von 600.000 €. Weitere Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 900.000 € folgten bis zum 31. Januar 2011. Danach leistete die Klägerin monatliche Zusatztilgungen von 15.000 €.
Die Beklagte verlangte weiterhin, die Darlehen vorzeitig und in voller Höhe zurückzuführen. Dazu teilte die … mit Schreiben vom 3. November 2010 mit, dass der Vorfälligkeitsschaden bei einer Rückzahlung zum 31. Dezember 2010 rund 330.000 € betragen würde. Mit Schreiben vom 25. Februar 2011 äußerte die Deutsche … die Erwartung, dass die Klägerin mit weiterem Nachdruck an einer Kreditablösung arbeite.
Nachdem sich die Klägerin Ende 2011 mit der D. …bank AG (…) über eine Ablösung der Finanz[…]