AG Gladbeck, Az.: 5 C 157/03, Urteil vom 27.09.2004
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
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Die Parteien sind verbunden durch einen privaten Unfallversicherungsvertrag, der am 31. März 2002 bestand. Dem Unfallversicherungsvertrag liegen die Gothaer Unfallversicherungsbedingungen (GUB 95) zugrunde.
Die GUB 95 enthalten unter anderem die folgenden Regelungen:
„§ 1 Der Versicherungsfall
…
III.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
…
§ 7 Die Leistungsarten
…
III. Tagegeld
(1) Führt der Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
…
IV. Krankenhaustagegeld
(1) Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfall in medizinische notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.
…
V. Genesungsgeld
(1) Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage, und zwar
– für den 1. bis 10. Tag 100 %
– für den 11. bis 20. Tag 50 %
– für den 21. bis 100. Tag 25 %
des Krankenhaustagegeldes.“
…
§ 8 Einschränkung der Leistungen
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt.“
Wegen der Einzelheiten und übrigen Regelungen der GUB 95 wird auf[…]