Vorläufiger Fahrerlaubnisentzug nach mutmaßlichem Sekundenschlaf
Ein kürzlich ergangener Beschluss des Landgerichts Wiesbaden (LG Wiesbaden) hat die rechtlichen Konsequenzen eines mutmaßlichen Sekundenschlafs am Steuer in den Fokus gerückt. Der Fall betraf einen Beschuldigten, dem vorgeworfen wurde, aufgrund körperlicher Mängel, insbesondere Übermüdung, nicht in der Lage gewesen zu sein, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Dieser Vorfall führte zu einem erheblichen Unfall und Sachschaden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Fahrerlaubnisentzug bei mutmaßlichem Sekundenschlaf durch das LG Wiesbaden.
Beschuldigter verursachte einen Unfall und gab möglichen Sekundenschlaf als Ursache an.
Weitere mögliche Unfallursachen: überhöhte Geschwindigkeit, schlechte Sicht oder leichte Übermüdung.
Zeugenaussage und polizeiliche Ermittlungen stützen die These des Sekundenschlafs.
Übermüdung kann als geistiger oder körperlicher Mangel im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 1 b) StGB betrachtet werden.
Ein Kraftfahrer nimmt vor dem Einschlafen stets deutliche Zeichen der Übermüdung wahr.
Auf Basis der Beweise und Argumente wird dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen.
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Hintergrund des Falles
(Symbolfoto: rbkomar /Shutterstock.com)
Am 13.04.2015 soll der Beschuldigte in einem Zustand der Übermüdung ein Kraftfahrzeug geführt und dabei einen Unfall verursacht haben. Der Vorfall ereignete sich, als sein Fahrzeug gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto stieß, welches durch den Aufprall mehr als 14 Meter nach vorne geschoben wurde und gegen einenweiteren geparkten Anhänger stieß. Die daraus resultierenden Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen waren erheblich.
Kernargumente und Beweise
Ein zentraler Punkt in diesem Fall war die Aussage des Beschuldigten gegenüber der Poliz[…]