Vollmachtserteilung und elterliche Sorge: Eine Analyse des OLG Bremen
Das Oberlandesgericht Bremen hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 07.09.2023 über die Frage der elterlichen Sorge und der Wirksamkeit einer Vollmacht entschieden. Im Kern des Falles stand die Frage, ob die Vollmachtserteilung für Kind durch den Kindesvater an die Kindesmutter ausreicht, um die gemeinsame elterliche Sorge beizubehalten, oder ob eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Kindesmutter notwendig ist.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Oberlandesgericht Bremen entscheidet über Vollmachtserteilung und elterliche Sorge.
Kindesmutter beantragt alleinige elterliche Sorge, Amtsgericht Bremen stimmt zu.
Kindesvater legt Beschwerde ein und erteilt der Mutter eine Vollmacht für alle Bereiche der elterlichen Sorge.
Vollmacht als milderes Mittel gesehen, das die Übertragung der alleinigen Sorge entbehrlich macht.
Kindesmutter hat Bedenken gegen die Vollmacht, möchte gemeinsame elterliche Sorge nicht fortsetzen.
Jugendamt sieht keine Gefährdung bei gemeinsamer elterlicher Sorge; durch Vollmacht kann Mutter Entscheidungen allein treffen.
Bei Problemen mit der Vollmacht könnte in der Zukunft ein neuer Sorgerechtsantrag gestellt werden.
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Die Hintergründe des Falles
(Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)
Die Kindesmutter hatte ursprünglich beim Amtsgericht Bremen beantragt, die alleinige elterliche Sorge für die gemeinsame Tochter X zu erhalten. Das Amtsgericht hatte diesem Antrag stattgegeben. Der Kindesvater legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein und stellte im Laufe des Verfahrens klar, dass er den Aufenthalt der Tochter bei der Kindesmutter akzeptiert. Er erteilte der Kindesmutter zudem eine Vollmacht, die es i[…]