Rückabwicklung eines Autokaufs: Mangelhafte KIA Sorento führt zu Rechtsstreit und Urteil
Der Fall, der vor dem Landgericht Landshut verhandelt wurde, dreht sich um die Rückabwicklung eines Autokaufs. Der Kläger hatte einen gebrauchten KIA Sorento vom Beklagten, einem gewerblichen Kfz-Händler, erworben. Kurze Zeit nach dem Kauf stellte der Kläger mehrere Mängel am Fahrzeug fest, darunter einen Defekt an der Kardanwelle und laute Motorgeräusche. Das Hauptproblem in diesem Fall war die Frage, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war und ob der Kläger daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat.
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Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten
Mängelhafter KIA Sorento führt zu Urteil: Gericht bestätigt Rückabwicklung des Autokaufs wegen vorliegender Fahrzeugmängel zum Kaufzeitpunkt. (Symbolfoto: rebinworkshop /Shutterstock.com)
Das Gericht zog einen Sachverständigen hinzu, um den Zustand des Fahrzeugs zu bewerten. Laut dem Gutachten war der Motor des KIA Sorento durch einen Riss in der Steuerkette massiv beschädigt. Der Sachverständige stellte fest, dass die Steuerkette ungewöhnlich gelängt war und dies zu den lauten Motorgeräuschen und letztlich zum Motorschaden geführt hatte. Zeugenaussagen bestätigten die Geräuschentwicklung, die auch für Laien wahrnehmbar war.
Rechtliche Bewertung und Ansprüche
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug mangelhaft war und der Kläger daher Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises hat. Der Kläger konnte sich erfolgreich auf die Vermutungsregelung des § 477 Abs. 1 BGB berufen, wonach innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe vermutet wird, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Der Beklagte konnte diese Vermutung nicht entkräften.
Kostenverteilung und Vollstreckbarkeit
In Bezug auf die Kosten des Rechtsstreits wurde entschieden, dass der Kläger 11 % und der Beklagte 89 % tragen müssen. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar, wobei jeweils Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des zu vo[…]