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Unterlassungsanspruch einer Kontaktaufnahme mittels Fernkommunikationsmitteln

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Familiäre Kontaktaufnahme vs. Persönlichkeitsrecht: LG Karlsruhe weist Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zurück
In einer komplexen Auseinandersetzung zwischen Schwiegertochter und Schwiegermutter hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen wird. Im Kern des Falles ging es um die Frage, ob die Schwiegermutter, die Umgang mit ihrem Enkelkind suchte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihrer Schwiegertochter verletzt hat. Die Antragstellerin wollte ihrer Schwiegermutter per einstweiliger Verfügung untersagen, Kontakt mit ihr aufzunehmen, und berief sich dabei auf zivilrechtliche Vorschriften.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 T 29/20  >>>

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Zuständigkeit und Zulässigkeit der Beschwerde
Familiäres Interesse gegen Persönlichkeitsrecht: Gericht weist Beschwerde um Prozesskostenhilfe in einem Fall von Kontaktverbot zwischen Schwiegermutter und Schwiegertochter zurück. (Symbolfoto: Gajus /Shutterstock.com)

Das Gericht stellte zunächst fest, dass die Beschwerde zulässig und statthaft ist. Die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts erstreckte sich jedoch nur auf die Versagung der Prozesskostenhilfe für die angestrebte einstweilige Verfügung, nicht für das Hauptsacheverfahren. Die Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingereicht und der Beschwerdewert überstieg 200 Euro.
Mangelnde Erfolgsaussichten des Antrags
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung offensichtlich an hinreichenden Erfolgsaussichten mangelte. Obwohl grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch nach dem Gewaltschutzgesetz denkbar wäre, wollte die Antragstellerin diesen ausdrücklich nicht geltend machen. Ein Unterlassungsanspruch aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kam nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht.
Abwägung der Interessen und familiärer Kontext
Das Gericht führte eine Abwägung der widerstreitenden Interessen durch und berücksichtigte dabei den familiären Kontext. Es stellte f[…]


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