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Mietvertragskündigung bei unerlaubter Tierhaltung?

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Räumungsklage Erfolgreich: Mieter muss Wohnung wegen Taubenhaltung und Behinderung der Sanierung verlassen
In einem bemerkenswerten Fall hat das Amtsgericht Frankfurt/Main entschieden, dass ein Mieter seine Wohnung räumen muss, weil er die Wohnung durch die Haltung von etwa zwanzig Tauben und durch die Behinderung von Sanierungsarbeiten in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen hat. Der Fall wirft wichtige Fragen zum Thema Mieterpflichten, Vermieterrechte und Kündigungsgründe auf. Der Mieter hatte die Wohnung seit Februar 2018 gemietet und wurde schließlich wegen mehrerer Verstöße gegen den Mietvertrag und das Mietrecht zur Räumung verurteilt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 429/22 >>>

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Taubenhaltung als Auslöser
Räumungsklage erfolgreich: Gerichtsurteil zwingt Mieter wegen Taubenhaltung und Behinderung der Sanierung zur Wohnungsräumung. (Symbolfoto: Yugol /Shutterstock.com)

Im Sommer 2021 stellte eine Sozialarbeiterin der Vermieterin fest, dass der Mieter in der Wohnung rund zwanzig Tauben hielt. Die Wohnung war durch Taubenkot kontaminiert und an den Wänden bildete sich Schimmel. Obwohl die Tierhaltung per se nicht immer ein Kündigungsgrund ist, war in diesem Fall die Substanz der Wohnung so stark gefährdet, dass die Vermieterin hätte kündigen können. Der Mieter trennte sich zwar von den Tauben und begab sich in ein städtisches Programm für ambulantes betreutes Wohnen, aber die Probleme hörten damit nicht auf.
Behinderung der Sanierungsarbeiten
Die Stadt übernahm die Kernsanierung der Wohnung und beauftragte eine Firma für die Arbeiten. Der Mieter jedoch behinderte die Sanierungsarbeiten, indem er die Mitarbeiter der Firma fort wies oder sich weigerte, die Wohnung zu verlassen. Dies führte zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten. Die Vermieterin sprach daraufhin die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung aus.
Weitere Kündigungsgründe und Beweisaufnahme
Neben der Taubenhaltung und der Behinderung der Sanierungsarbeiten gab es weitere Kündigungsgründe. Der Mieter hatte einen angekündigten Wohnungsbesichtigungstermin nicht geduldet und aus seiner Wohnung ging ein unerträglicher Gestank her[…]


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