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Provozierter Verkehrsunfall – Beweisgrundsätze zur Feststellung

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Analyse eines kontroversen Verkehrsunfalls: Wer trägt die Schuld?
In einem bemerkenswerten Urteil des KG Berlin vom 13.02.2020 (Az.: 22 U 32/19) wurde die Klage eines Autofahrers, der Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls forderte, abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger den Unfall absichtlich herbeigeführt hatte, um finanziell zu profitieren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 22 U 32/19 >>>

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Die Vorwürfe gegen den Kläger
Gericht weist Schadenersatzforderung ab: Autofahrer verursachte Unfall absichtlich, um finanziell zu profitieren. Indizien überzeugen das Gericht. (Symbolfoto: entreguin /Shutterstock.com)

Der Kläger behauptete, dass ihm aufgrund eines Verkehrsunfalls, der am 25. August 2014 stattfand, ein Schadenersatz in Höhe von 11.031,80 € zustehe. Er gab an, dass der bei der Beklagten versicherte Fahrzeugführer einen Verkehrsverstoß begangen habe, indem er die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ missachtete. Das Gericht jedoch war der Ansicht, dass der Kläger diesen Verstoß bewusst ausgenutzt und den Unfall absichtlich verursacht habe.
Indizien gegen den Kläger
Die Beklagte trug vor, dass der Kläger den Unfall absichtlich herbeigeführt habe, um von der Versicherung zu profitieren. Mehrere Indizien stützten diese Behauptung:

Fiktive Abrechnung: Der Kläger rechnete fiktiv ab, was bedeutet, dass er den finanziellen Unterschied zwischen den geschätzten und den tatsächlichen Reparaturkosten als Gewinn verbuchte.
Hochwertiges Fahrzeug: Der Kläger fuhr einen gebrauchten BMW 525d Automatik, ein hochwertiges Fahrzeug, das hohe Reparaturkosten nach sich zieht.
Unklare Fahrzeughistorie: Das Fahrzeug des Klägers war zuvor in Belgien zugelassen, was die Nachverfolgung seiner Historie erschwerte.
Diskrepanz zwischen Einkommen und Fahrzeugklasse: Der Kläger gab an, ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1.200 € zu haben, was den Kauf und Unterhalt eines solchen Fahrzeugs unwahrscheinlich macht.
Art des Unfalls: Der Kläger war in einen Vorfahrtsverst[…]


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