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Gebäudeeigentümerhaftung für Sturmschäden durch herabfallende Dachziegel

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Sturmschäden durch herabfallende Dachziegel: Haftung des Gebäudeeigentümers
Im Kern des Gerichtsbeschlusses steht die Haftung des Gebäudeeigentümers für Schäden, die durch herabfallende Dachziegel während eines Sturms verursacht werden. In diesem besonderen Fall ist das Hauptproblem die Frage, ob der Eigentümer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem er es versäumt hat, das Gebäude und seine Bestandteile vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Klägerin, die die Beweislast trägt, kann sich auf den Beweis des ersten Anscheins stützen, den der Beklagte nicht widerlegen konnte.

Weiter zum vorliegenden Urteil  Az.: 4 C 6/09 >>>

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Die Rolle des Anscheinsbeweises
Der Anscheinsbeweis basiert auf der Annahme, dass Gebäude und ihre Einrichtungen der Witterung standhalten müssen. Wenn Teile des Gebäudes aufgrund von Witterungseinflüssen abgelöst werden, deutet dies im Allgemeinen darauf hin, dass die betroffenen Teile entweder mangelhaft konstruiert oder unzureichend gewartet wurden. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht nur, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der gebotenen Sorgfalt gewartetes Gebäude nicht widerstehen könnte.
Ungewöhnliche Sturmstärken und die Verantwortung des Hausbesitzers
Das Gericht hat festgestellt, dass auch ungewöhnliche, aber mögliche Sturmstärken in die Betrachtung des Hausbesitzers einbezogen werden müssen und dieser entsprechende Vorkehrungen für die Stabilität der Gebäudeteile treffen muss. Diese Anforderung bedeutet, dass der Anscheinsbeweis nicht dadurch widerlegt werden kann, dass das Schadensereignis durch einen besonders starken Sturm oder einen Orkan verursacht wurde. Es wurde festgestellt, dass der Orkan Kyrill nicht als außergewöhnliches Naturereignis galt, mit dem nicht gerechnet werden musste.
Überprüfungspflichten des Gebäudeeigentümers
Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass der Gebäudeeigentümer verpflichtet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten alle Konstruktionselemente zu überprüfen, bei denen auftretende Mängel zur Ablösung von Gebäudeteilen führen können. Das bedeutet, dass er auf ordnungsgemäße Sanierungsmaßnahmen achten muss, um das Risiko von Schäden zu minimieren.
Schlussgedanken: Haftung und Sorgfaltspflicht
Zusammengefasst hat dieses Urteil wichtige Fragen zur Haftung des Gebäudeeigentümers bei Sturmschäden durch herabfallende Dachziegel geklärt[…]


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