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Rechtsanwälte Kotz GbR

Auffahrunfall von Fahrzeugen aufgrund eines auf der Fahrbahn parkenden Sattelzuges

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Verkehrsunfall durch parkenden Sattelzug: Haftung und Schadensersatz
Ein Auffahrunfall, der durch einen auf der Fahrbahn parkenden Sattelzug verursacht wurde, führte zu einem Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche. Die Klägerin verlangte Entschädigung für die Schäden an ihrem Fahrzeug infolge der Kollision, während die Beklagten dies bestritten. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten in vollem Umfang für die Schäden haftbar sind und der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die Haftung und der Umfang des Schadensersatzes wurden gemäß den geltenden Gesetzen und den Umständen des Falls festgelegt. Es konnte nicht eindeutig festgestellt werden, ob es zu einer direkten Kollision zwischen den Fahrzeugen kam, jedoch wurde die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs hinter dem Verkehrsverstoß des Beklagten zurückgestellt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 323 O 200/19 >>>

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Klage abgewiesen: Vorgerichtliche Zahlung erfüllt Schadensersatzansprüche
Das Gericht entschied, dass die bestehenden Schadensersatzansprüche der Klägerin durch eine vorgerichtliche Zahlung der Beklagten in vollem Umfang erfüllt wurden. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass weitere Schäden an ihrem Fahrzeug aufgrund des Unfalls entstanden sind. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die bereits vorhandenen Schäden am Fahrzeug höchstwahrscheinlich vor dem Unfall aufgetreten waren.
Bedeutung von Beweisen und Schadensursache
Insgesamt wurde die Klage der Klägerin abgewiesen, da die Schadensersatzforderung den vorgerichtlich regulierten Betrag nicht überstieg. Das Gericht sah keine Veranlassung, weitere Schadensersatzansprüche anzuerkennen. Es betonte die Bedeutung von Beweisen und dem Nachweis der Schadensursache. Das Urteil verdeutlicht, dass Geschädigte alle erforderlichen Unterlagen und Beweise vorlegen müssen, um ihre Ansprüche zu stützen. Das Gericht spielte eine Rolle bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge und der Berücksichtigung von Sachverständigengutachten.
Haftung und Umfang des Schadensersatzes
Es wurde festgestellt, dass die Beklagten vollständig für die Schäden der Klägerin haftbar sind, die infolge des Auffahrunfalls entstanden sind. Der Unfall war für beide Parteien nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen, und die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs trat hinter dem Verkehrsverstoß des Beklagten zurück. Das Gericht beurteilte die Verpflichtung zum Schadensersatz und den Umfang[…]


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