Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Streitwert bei mehreren Kündigungen

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Kündigungsschutzklagen im Fokus
In einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 5. August 2022 wurde der Gesamtstreitwert in einem Fall mit mehreren Kündigungen auf 20.460,59 Euro festgesetzt. Die Parteien stritten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, wobei die Beklagte mehrere Kündigungsschreiben verfasst hatte. Das Arbeitsgericht hat über die Wirksamkeit aller Kündigungen zugunsten des Klägers entschieden und dem Auflösungsantrag der Arbeitgeberin stattgegeben.
Wirtschaftliche Identität und Streitwertberechnung
Der Kläger legte gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 14. Dezember 2020 eine Streitwertbeschwerde ein. Er argumentierte, dass aufgrund von § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG und wirtschaftlicher Identität der obere Wert im Falle des Angriffs mehrerer Kündigungen das Vierteljahreseinkommen betragen solle. Die Kündigungen seien in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen worden, und in allen Fällen sei seine Unerwünschtheit wegen seiner Homosexualität der Grund gewesen. Da das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate bestanden habe, könne nur von einem Streitwert in Höhe eines Bruttoeinkommens ausgegangen werden.
Arbeitsgericht gibt Beschwerde nicht statt
Das Arbeitsgericht hat der Beschwerde nicht stattgegeben. Die Beschwerde ist zulässig, aber im Ergebnis unbegründet. Der bisher nicht gebildete Gesamtstreitwert beträgt 20.460,59 Euro und war entsprechend festzusetzen. Bei der Wertung eines Kündigungsschutzantrags als Hilfsantrag oder als Hauptantrag ist das im Rahmen der Begründung zum Ausdruck kommende Interesse der klagenden Partei maßgeblich.
Bedeutung für künftige Fälle
Der Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg zeigt die Bedeutung der Festsetzung des Gesamtstreitwerts bei mehreren Kündigungen und kann als Orientierung für ähnliche Fälle dienen. Dabei spielen wirtschaftliche Identität und das Interesse der klagenden Partei eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Kündigungsschutzanträgen als Haupt- oder Hilfsanträge. Die Entscheidung verdeutlicht zudem, dass der Gesamtstreitwert einen maßgeblichen Einfluss auf die Gebührenberechnung in solchen Fällen hat.

LAG Berlin-Brandenburg – Az.: 26 Ta (Kost) 6047/22 – Beschluss vom 05.08.2022

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Dezember 2020 – 60 Ca 14553/20 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Gesamtstreitwert auf 20.460,59 Euro festgesetzt wird.
Gründe
I.

Die Parteien, die für die Ze[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv