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Grundstückskaufvertrag – Rechte eines Erwerbers an Grundschulden

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Grundstückskaufvertrag und die Rechte der Erwerber bezüglich Grundschulden
Im vorliegenden Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: I-14 U 17/20) geht es um den Rechtsstreit zweier Erbinnen über Grundschulden, die aus einem Grundstückskaufvertrag resultieren. Hauptproblem ist die Frage, ob Grundschulden nach einer Zwangsversteigerung noch gelten und ob der neue Eigentümer berechtigt ist, die Löschung der Grundschulden zu beantragen, solange die dinglichen Grundschuldforderungen nicht abgelöst sind. Geklärt werden muss ferner, ob die Klägerin und ihre Schwester als Erbengemeinschaft Inhaberinnen der strittigen Grundschulden sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-14 U 17/20 >>>

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Der Fall in der ersten Instanz
Das Landgericht Aachen hatte in erster Instanz entschieden, dass die Grundschulden, die zu Gunsten der Sparkasse eingetragen waren, im Besitz der Erbengemeinschaft bestehen bleiben. Zudem wurde die Beklagte dazu verurteilt, es zu unterlassen, einen Antrag zur Löschung der Grundschulden beim Amtsgericht Düren zu stellen, solange die dinglichen Grundschuldforderungen nicht abgelöst sind. Der Klagantrag auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten wurde jedoch abgewiesen.
Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln
Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung ein. Die Klägerin verlangte die Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.348,94 EUR zuzüglich Zinsen. Sie argumentierte, die Beklagte habe vorgerichtlich eine endgültige Zahlungsverweigerung ausgesprochen, wodurch eine Inverzugsetzung überflüssig geworden sei.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln
Das OLG Köln bestätigte das Urteil des Landgerichts hinsichtlich des Eigentums an den Grundschulden und des Unterlassungsanspruchs. Es entschied aber auch, dass die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat. Die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung wurde verweigert, da keine neuen Tatsachen vorgebracht wurden, die einen solchen Schritt gerechtfertigt hätten.

Dieses Urteil zeigt, dass die Eigentumsverhältnisse an Grundschulden nach einer Zwangsversteigerung komplex sein können. Es unterstreicht auch die Wichtigkeit, rechtliche Expertise einzuholen, wenn man mit solchen Fragen konfrontiert […]


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